Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 284 Randnummer 21

Die Beweismaßfrage kann der Beweislastfrage viel von ihrer Schärfe nehmen, wenn man die überwiegende Wahrscheinlichkeit zum Nachweis einer im Zivilprozeß streitigen Behauptung ausreichen läßt (vgl. § 286 RN 16 ff.; 22).


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