Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 402 Randnummer 16

Als Fazit dürfen wir für die Überprüfung deterministischer Hypothesen festhalten: Deterministische Hypothesen kann man nicht verifizieren, wohl aber falsifizieren. Im Falsifikationsverfahren werden ausschließlich deduktive Schlüsse verwendet, nachdem man sich über die Gültigkeit eines Erfahrungsberichts einig geworden ist. Der falsifizierende Erfahrungsbericht erzwingt entweder die völlige Aufgabe der Hypothese oder aber ihre Veränderung in der Weise, daß dem Erfahrungsbericht die Eigenschaft einer Falsifikationsinstanz genommen wird. Damit geht dann aber auch eine Veränderung des Verwendungsbereichs einher. Dessen eingedenk mag der Jurist etwa mit folgenden Fragen an einen Sachverständigen herantreten, der ihm in seinem Gutachten einen deterministischen Erfahrungssatz zur Verwendung andient: Ist der Erfahrungssatz in der für die konkrete Verwendung maßgeblichen Fassung getestet worden? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die Tests geführt, und aus welchen Gründen hat man widerstreitenden Erfahrungsberichten keine Beachtung geschenkt? Wenn nein, ist dann die für die konkrete Verwendung erforderliche Hypothese Teil einer umfassenden Theorie? Welchen Überprüfungen hat man die Theorie ausgesetzt? Was rechtfertigt es, von den dort gefundenen Bestätigungen die Akzeptabilität auch der für die konkrete Verwendung erforderlichen Hypothese anzunehmen?


vorherige Randnummer nächste Randnummer