Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 53

,,Je impulsiver und assoziativer, je weniger chronologisch oder nach anderen Gesichtspunkten geordnet, je weniger bewußt auf eine bestimmte Überzeugung des Vernehmenden zielend eine Aussage ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, daß sie realitätsbegründet ist" (Nichtsteuerungskriterium - Bender/Nack RN 279). ,,Je mehr die Verlaufsstruktur einer Aussage nicht chronologisch geordnet, sondern geradezu umgekehrt immer wieder von rückwärts her aufgerollt (inversiv) sich darstellt, desto mehr spricht für eine realitätsbegründete Aussage" (Umkehrungsmerkmal - Bender/Nack RN 281). ,,Wenn die Auskunftsperson ein zunächst sowohl ihr als auch dem Vernehmenden unerklärliches Geschehen beschreibt, das nach Abschluß der Bekundung nachträglich eine Erklärung aufgrund anderweitiger Informationen findet, so spricht das für die subjektive Wahrheit" (logisches Stützmerkmal - Bender/Nack RN 283).


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