Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 4

Die eigene Darstellung zäumt das Pferd von hinten auf. Sie beginnt mit einem Beurteilungsraster für die vorliegende Aussage und spart die zeitlich vorrangige (vernehmungspsychologische) Frage, wie man eine sowohl umfassende als auch wahrheitsgetreue Aussage gewinnen kann, hier aus, um sie bei den einschlägigen Vorschriften der gesetzlichen Regelung (§§ 394 bis 397) aufzunehmen. Nach der Skizze des (aussagepsychologischen) Bewertungsrasters soll noch kurz den Fragen nachgegangen werden, ob es 1. ein mathematisches Modell gibt für die Berechnung des Beweiswerts einer Aussage aus den Werten einzelner Glaubwürdigkeitskriterien und ob es 2. ein mathematisches Modell gibt für das Zusammenrechnen der Aussagen mehrerer Zeugen mit bestimmten Beweiswerten (RN 68 ff.).


vorherige Randnummer nächste Randnummer