Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 5

B. Frageraster für die Aussagebeurteilung

Drei in unterschiedlicher Weise miteinander verknüpfte Fragen muß sich der Richter stellen, wenn er die Aussage eines Zeugen in ihrem Beitrag für die Entscheidung des Rechtsstreits bewertet:

In einem Ablaufmodell gewinnt das (noch grobe) Frageraster folgende Gestalt:


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