Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 25

Im Rahmen ihrer Erörterung der Suggestivfragen stellen Bender/Röder (RN 710 ff.) zunächst die Situationen heraus, in denen Suggestivfragen zur Wahrheitsfindung geeignet und damit auch legitim sind (RN 710). Im übrigen unterscheiden sie die Typen der Erwartungsfrage, in die die vom Vernehmenden erwartete Antwort gleich eingeflochten ist, und der Voraussetzungsfrage. Die Voraussetzungsfrage setzt auf den Überrumpelungseffekt, indem sie nicht nach der vielleicht problematischen Voraussetzung, sondern nach den Folgen der unterstellten Voraussetzung fragt, um auf die Voraussetzung zurückschließen zu können. Sie ist mit der Fangfrage verwandt, bei der man nach der Höhe der gezahlten Kirchensteuer fragt, um auf das Einkommen zu schließen, das direkt erfragt möglicherweise nicht in der entsprechenden Offenheit offenbart würde.


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Gesetzestext