Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 24

Zum Typus der Kontrollfragen (RN 695 ff.) zählen Bender/Röder die Thema-Wechsel-Frage, die Situationsfrage, das Zick-Zack- Verhör und die Testfrage. Mit dem (abrupten) Themawechsel sollen Unterschiede im Auskunftsverhalten über verfängliche und weniger verfängliche Themen kontrolliert und für die Glaubwürdigkeitsbeurteilung ausgewertet werden. Die Situationsfrage zielt auf Begleitumstände, welche der Zeuge angeben können müßte, wenn er das berichtete rechtsrelevante Erlebnis wirklich gehabt hat. Das Zick-Zack-Verhör soll überlegtes und konsequentes Lügen verhindern, indem es den Zeugen mit schnellen und für ihn unsystematischen Fragen überzieht. Die Testfragen schließlich können zur Überprüfung der Wahrheitswilligkeit, der Suggestionsstabilität, der Vorurteilsbehaftung und der Aussagetüchtigkeit (Beobachtungs- und Schätzfähigkeit) des Zeugen eingesetzt werden.


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Gesetzestext