Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 284 Randnummer 16

Mit der Zuordnung der Beweislastverteilungsregeln zum Bereich der Normen, über deren tatsächliche Voraussetzungen im Prozeß keine Klarheit erzielt werden kann, ist nichts darüber gesagt, welchen Inhalt die Beweislastverteilungsregeln haben, wem sie also das Risiko der Beweislosigkeit aufbürden. Diese Frage ist vornehmlich im Zusammenhang des je betroffenen Rechtsbereichs zu beantworten (vgl. aber auch die im Literaturverzeichnis angegebene Spezialliteratur). Hier sollen lediglich einige Grundzüge benannt und die geringe Tragweite der als Grundregel bezeichneten allgemeinen Verteilungsregel gezeigt werden (vgl. zum leider nicht einheitlichen Sprachgebrauch Prütting S. 265 ff.; Gottwald Jura 1980, 225, 227 f.; Musielak JuS 1983, 198, 201).


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