Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 67

Das Strukturbruchsignal tritt an den Nahtstellen zwischen unstreitigem und unerheblichem Geschehen und dem rechtsrelevanten Kern auf. Die Brüche können inhaltlicher, sprachlicher oder situativer Natur sein, wobei inhaltlich den Detailreichtum, die Individualität und die Verflechtung, sprachlich den Sprachfluß, den Satzbau und die Ausdrucksweise und situativ die Körpersprache, die gefühlsmäßige Begleitung und die vorauseilende Gestik meint (Bender/Nack RN 370).


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