Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 66

Das Kargheitssignal zeigt sich in einem ärmlichen Handlungsgerippe mit farbloser Wortwahl und einer, zumindest was den tatsächlichen Kern betrifft, sehr kurzen Aussage. ,,Je abstrakter die Aussage, je allgemeiner und unanschaulicher die Ausdrucksweise und je herkömmlicher der geschilderte Handlungsablauf, desto mißtrauischer sollte man werden" (Abstraktheitssymptom - Bender/Nack RN 364). ,,Je glatter (d.h. ohne Komplikationen) der Handlungsablauf, je enger die Schilderung auf das Beweisthema zugeschnitten (d.h. ohne Abweichung auch in Kleinigkeiten) und je lückenloser schon im Bericht die Aussage, desto mißtrauischer sollte man werden" (Glattheitssymptom - Bender/Nack RN 365). ,,Je konsequenter eine Aussage einerseits ausgerichtet und andererseits beschränkt darauf ist, den Vernehmenden in einer bestimmten Hinsicht überzeugen zu wollen, desto mehr muß man mit einer falschen, mindestens stark gefärbten Aussage rechnen" (Zielsymptom - Bender/Nack RN 368).


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