Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 56

Die erlogene Aussage ist gekennzeichnet durch das Fehlen der soeben angeführten Realitätskriterien und dadurch, daß sie wenigstens einige Merkmale aus den drei Gruppen der Lügensignale: den Verlegenheitssignalen, den Übertreibungssignalen und den Signalen mangelnder Kompetenz aufweist.


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