Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 28

Von den vielfältigen Streitfragen und Problemen, mit denen sich Gedächtnisphysiologen und -psychologen beschäftigen (umfassende monographische Darstellungen bei Arbinger, Baddeley und Flechtner; Sammelbände mit der Behandlung von Einzelfragen von Klix/Sydow und Norman/Rumelhart ; schließlich Beiträge in Bd. VI und VII der Psychologie des 20. Jahrhunderts), sind für den an möglichen Gedächtnisfehlleistungen interessierten Juristen nur wenige relevant, und auf die Fragen nach den Prozessen der Gedächtnisbildung namentlich bei der Speicherung von Ereignissen und Erlebnissen, des Vergessens und des Abrufs von aufgenommenen Ereignissen bleiben die Gedächtnisforscher manche Antwort schuldig, so daß wir auch hier uns häufig mit auf Selbstbefragung gestützten Modellannahmen und mit Oberflächenanalysen aus Experimenten begnügen müssen, bei denen die vielfältigen Einflüsse auf Wahrnehmung, Speicherung und Reproduktion eines Ereignisses nicht getrennt und damit kaum kontrolliert werden können (vgl. die Schilderung derartiger Experimente bei Szewczyk Psychologie XIV, S. 777 ff.).


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