Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 18

Offene Fragen sind die Leerfrage (vgl. oben RN 15 ) und die Anstoßfrage, mit der ein bestimmtes Stichwort (war noch etwas im Nebenzimmer?) ins Gespräch gebracht wird. Zur Weiterführung von Leerfrage und Anstoßfrage können noch Sondierungsfragen erforderlich sein, mit denen man den Detailreichtum einer Aussage in bestimmter Richtung zu erhöhen sucht oder auch nach den Gründen der Wissenschaft des Zeugen forscht.


zurück vorherige Randnummervor nächste Randnummer
Gesetzestext