Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
§§ 394-397 Randnummer 16

cc) Fragentypologie nach Bender/Röder: Die Einteilung von Fragen nach dem Grade der Suggestivität ist weder die einzig mögliche, noch die einzig relevante. Bender/Röder etwa klassifizieren ihre Fragetypen nach Eröffnungsfragen, Lenkungsfragen und Suggestivfragen . Zur Erläuterung dieser Einteilung führen sie aus: ,,Mit den Eröffnungsfragen beginnen Sie die Vernehmung und ,,öffnen" so auch schwerfällige oder weniger aussagebereite Personen, d.h. Sie machen sie aussagefähig bzw. aussagewillig. Mit den Lenkungsfragen verfolgen Sie ganz spezielle Zwecke, die nur mittelbar der Gewinnung einer brauchbaren inhaltlichen - d.h. analysefähigen - Aussage dienen. Mit den Suggestivfragen - die keineswegs durchweg unzulässig sind - überwinden Sie die hartnäckigsten Aussagehindernisse" (RN 677).


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Gesetzestext