Schadensrecht
Alternativkommentar BGB
§ 845 Randnummer 2

Praktische Bedeutung hat die Vorschrift für die sich aus § 1619 ergebende Dienstverpflichtung hausangehöriger Kinder. Auf sie trifft man noch in ländlichen Verhältnissen. Der Anspruch geht auf Ersatz des Wertes der dem Dienstberechtigten entgehenden Dienste. Er ist ausgeschlossen, wenn das Kind eigene Ansprüche stellt oder seine Arbeitskraft in mindestens gleichrangiger anderer Weise wirtschaftlich verwerten kann (BGH 69, 380).


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Gesetzestext