Neue Juristenausbildung im Saarland
Der Landtag des Saarlandes hat am 8. Juli 1998 ein Änderungsgesetz zum
Juristenausbildungsgesetz (JAG) in dritter Lesung verabschiedet, das zum
Wintersemester 1998/99 eine neue Juristenausbildung im Saarland einführt: das
Saarbrücker Modell der Juristenausbildung (Studienziel: Erstes Juristisches
Staatsexamen).
Das Saarbrücker Modell der Juristenausbildung nimmt die bundesweiten Klagen über die
Juristenausbildung ernst, macht Schluss mit der Überfrachtung des Studiums mit nie enden
wollenden Fächerkatalogen und öffnet sich zugleich den Aufgaben, die der Jurist der
Zukunft in einer Welt durchlässiger Grenzen und umfassender Informationstechniken zu
bewältigen hat. Die Maximen lauten
 | Beschränkung des Grund- und Hauptstudiums (mit maximal 18 Semesterwochenstunden
Lehrveranstaltungen pro Semester) auf den unverzichtbaren Grundbestand juristischer
Kenntnisse. Die zu unterrichtenden Fächer werden nicht nach dem Grad der Wichtigkeit (es
gibt keine unwichtigen Fächer), sondern nach ihrem Beitrag und ihrer Eignung zur
Förderung des allseits einarbeitungsfähigen Juristen ausgesucht. |
 | Konzentration auf die Vermittlung der (Problemlösungs-)Techniken und Fähigkeiten, die
eine jederzeitige Einarbeitung in jedweden juristischen Fragenbereich ermöglichen.
Grundlagenwissen unter Einschluss der historischen Dimensionen, Prinzipienwissen,
Argumentations- und Methodenwissen sowie Informationswissen für den gekonnten Umgang mit
traditionellen und modernen Informationsmedien stehen im Vordergrund. |
 | Ausrichtung auf Frankreich mit dem Angebot eines Doppelstudiums des deutschen und
französischen Rechts und der Integration des Studiums des französischen Rechts in das
Wahlfachstudium. |
 | Durchgehende Einbeziehung der europäischen und internationalen Dimensionen der
Rechtsentwicklung in allen Fächern und Lehrveranstaltungen. |
 | Durchgehende Berücksichtigung des Rechtsdurchsetzungs- und Verfahrensaspektes
(Entscheidungs- und Vollstreckungsverfahren, Rechtsgestaltung, alternative
Streitbeilegungsformen) und damit Verstärkung des Praxisbezuges. |
 | Intensivierung der Beratung und Betreuung der Studenten durch schriftliche und
mündliche Leistungskontrollen in jeder Lehrveranstaltung des Grund- und Hauptstudiums
(Einführung eines Creditpoint Systems, eines Systems von Leistungspunkten) und
Einrichtung eines internetbasierten Vertiefungs- und Wiederholungsstudiums zur
Examensvorbereitung |
 | Vertiefung und Erweiterung des im Grund- und Hauptstudium Gelernten in einem Gebiet
(Wahlfachstudium über ein Jahr mit insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden),
dessen Beherrschung Arbeitsmarktchancen erhöht und das vorhandene Kompetenzen des
Fachbereichs ausschöpft und stärkt: Deutsches und internationales Vertrags- und
Wirtschaftsrecht oder Deutsches und internationales Steuerrecht oder Deutsches und
europäisches Arbeitsrecht oder Internationales Recht, Europarecht, Menschenrechtsschutz
oder Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht oder Französisches
Recht. |
 | Öffnung zur Wirtschaftswissenschaft als Grundlagendisziplin im Grund- und Hauptstudium
und als Ergänzungs- und Erweiterungsdisziplin in den Wahlfachgruppen. |