Juristenausbildung  im Saarland

 

JAG
JAO
Studienordnung
Studienplan
Materialien

Neue Juristenausbildung im Saarland

Der Landtag des Saarlandes hat am 8. Juli 1998 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz (JAG) in dritter Lesung verabschiedet, das zum Wintersemester 1998/99 eine neue Juristenausbildung im Saarland einführt: das Saarbrücker Modell der Juristenausbildung (Studienziel: Erstes Juristisches Staatsexamen).

Das Saarbrücker Modell der Juristenausbildung nimmt die bundesweiten Klagen über die Juristenausbildung ernst, macht Schluss mit der Überfrachtung des Studiums mit nie enden wollenden Fächerkatalogen und öffnet sich zugleich den Aufgaben, die der Jurist der Zukunft in einer Welt durchlässiger Grenzen und umfassender Informationstechniken zu bewältigen hat. Die Maximen lauten

bulletBeschränkung des Grund- und Hauptstudiums (mit maximal 18 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen pro Semester) auf den unverzichtbaren Grundbestand juristischer Kenntnisse. Die zu unterrichtenden Fächer werden nicht nach dem Grad der Wichtigkeit (es gibt keine unwichtigen Fächer), sondern nach ihrem Beitrag und ihrer Eignung zur Förderung des allseits einarbeitungsfähigen Juristen ausgesucht.
bulletKonzentration auf die Vermittlung der (Problemlösungs-)Techniken und Fähigkeiten, die eine jederzeitige Einarbeitung in jedweden juristischen Fragenbereich ermöglichen. Grundlagenwissen unter Einschluss der historischen Dimensionen, Prinzipienwissen, Argumentations- und Methodenwissen sowie Informationswissen für den gekonnten Umgang mit traditionellen und modernen Informationsmedien stehen im Vordergrund.
bulletAusrichtung auf Frankreich mit dem Angebot eines Doppelstudiums des deutschen und französischen Rechts und der Integration des Studiums des französischen Rechts in das Wahlfachstudium.
bulletDurchgehende Einbeziehung der europäischen und internationalen Dimensionen der Rechtsentwicklung in allen Fächern und Lehrveranstaltungen.
bulletDurchgehende Berücksichtigung des Rechtsdurchsetzungs- und Verfahrensaspektes (Entscheidungs- und Vollstreckungsverfahren, Rechtsgestaltung, alternative Streitbeilegungsformen) und damit Verstärkung des Praxisbezuges.
bulletIntensivierung der Beratung und Betreuung der Studenten durch schriftliche und mündliche Leistungskontrollen in jeder Lehrveranstaltung des Grund- und Hauptstudiums (Einführung eines Creditpoint Systems, eines Systems von Leistungspunkten) und Einrichtung eines internetbasierten Vertiefungs- und Wiederholungsstudiums zur Examensvorbereitung
bulletVertiefung und Erweiterung des im Grund- und Hauptstudium Gelernten in einem Gebiet (Wahlfachstudium über ein Jahr mit insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden), dessen Beherrschung Arbeitsmarktchancen erhöht und das vorhandene Kompetenzen des Fachbereichs ausschöpft und stärkt: Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht oder Deutsches und internationales Steuerrecht oder Deutsches und europäisches Arbeitsrecht oder Internationales Recht, Europarecht, Menschenrechtsschutz oder Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht oder Französisches Recht.
bulletÖffnung zur Wirtschaftswissenschaft als Grundlagendisziplin im Grund- und Hauptstudium und als Ergänzungs- und Erweiterungsdisziplin in den Wahlfachgruppen.

Die einschlägigen Vorschriften zur Juristenausbildung sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung schon mehrfach geändert worden. Wir verfolgen die Änderungen in einer Datenbankentwicklung zu den Ausbildungsvorschriften.

Hier dokumentieren wir nur noch Materialien zur Entwicklung und die Texte von JAG und JAO im pdf-Format (veröffentlicht auf den Webseiten des Ministeriums der Justiz).