Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 402 Randnummer 14

1. Die Überprüfung deterministischer Erfahrungssätze

Deterministische Erfahrungssätze behaupten einen ausnahmslos gültigen Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen. Es handelt sich um sog. Allsätze . Allsätze können auch durch noch so viele Erfahrungsberichte nicht als endgültig wahr erwiesen werden. Es genügt indessen ein einziger der deterministischen Hypothese widersprechender Erfahrungsbericht, um die Hypothese zu widerlegen. Bei dem Widerlegungsverfahren verwendet man nicht ein induktives Argument, sondern ausschließlich deduktive Argumente. In einem ersten Schritt leitet man aus der deterministischen Hypothese: ,,Alle F sind G", zusammen mit der Information, daß ein konkreter Gegenstand a das Merkmal F ausweist: ,,Fa", die Prognose: ,,Ga" ab. Sodann überprüft man, ob die Prognose stimmt, ob also a tatsächlich auch das Merkmal G trägt. Stimmt die Prognose, haben wir einen Bestätigungsfall für unsere Hypothese. Stimmt dagegen die Prognose nicht, ist die deterministische Hypothese widerlegt, und wir müßten sie konsequenterweise aus dem Bereich des gültigen deterministischen Erfahrungswissens verbannen. Warum man den letzten Schritt im wissenschaftlichen Alltag häufig nicht zu tun scheint, wollen wir uns sogleich verdeutlichen.


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