Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 50

Wichtig ist bei all den genannten Realitätsmerkmalen, daß sie auch in Aussagen anzutreffen sind, bei denen ein einmal gehabtes Erlebnis nur im Hinblick auf Zeit, Ort oder beteiligte Personen verändert wird (gewollte Verlagerung). Um diese Möglichkeit auszuschließen, bietet sich ein Verflechtungskriterium genanntes Prüfkriterium an, das immer dann erfüllt ist, wenn die Gesamtaussage vielfältige Verflechtungen in zeitlicher, örtlicher und personeller Hinsicht aufweist.


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