Beweisrecht
Alternativkommentar ZPO
vor § 373 Randnummer 45

Trotz der nur beschränkten Analysemöglichkeiten bei einer Aussage im Gerichtssaal liegt in der Beobachtung dessen, was die Aussagepsychologie bei ihren besseren Analysemöglichkeiten in einer großen Zahl von Fällen (über 22.000 individuelle Zeugenuntersuchungen bei Arntzen) an Glaubwürdigkeitskriterien herausgearbeitet hat, auch für den Richter die einzige Chance zu einer differenzierten Urteilsbildung, die unter Einschluß unseres Wissens über ungesteuerte Verfälschungen durchaus häufiger als heute üblich zu dem Ergebnis führen könnte, daß diese oder jene Aussage zur Überzeugungsbildung nicht ausreicht.


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