Schadensrecht
§ 254 Randnummer 3

1. Dogmatisches Konstruktionsprinzip

Bei diesem Befund stehen allein zwei dogmatische Konstruktionsprinzipien für die Antwort auf Frage 1 ernsthaft zur Diskussion. Das eine knüpft an die Zurechnung für Fremdschäden an und führt zur Verantwortung für Eigenschäden genau dann, wenn dieser als Fremdschaden ersetzt werden müßte (vgl. Lange § 10 VI 2-5 und VII). Dieses Prinzip wird - mehr oder weniger bewußt - von der Rechtsprechung verwendet. Das andere Konstruktionsprinzip befreit sich von der (hypothetischen) Fremdschadensperspektive und entwickelt eigene auf die Frage des Selbstbehalts zugeschnittene Zurechnungskriterien. Es wird insbesondere von Weidner (S. 27 ff.), Esser/Schmidt (§ 35 I) und auch Medicus (Rz. 868, 869) gegen die h.M. verfochten. Die für den Selbstbehalt dann genannten Zurechnungskriterien (Esser/Schmidt: Fehlverhalten, Betriebs- oder Stoffgefahr) sind aber denen der Fremdschadenszurechnung so ähnlich, daß auch hier zunächst der Eindruck einer folgenlosen Scheinkontroverse entsteht.


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Gesetzestext