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Herausforderung
Informationsgesellschaft:
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Anwendung moderner elektronischer Technologien im Zivilprozeß und anderen Verfahren in ArmenienBericht zum 11.Weltkongreß für Prozeßrecht " Das Prozeßrecht an der Schwelle eines neuen Jahrtausends" vom 23. bis 28. August 1999 in Wien von Dr. Ani Dawtjan (Universitätslektorin, Universität Erewan, Armenien) EinführungDer Jahrtausendwechsel erfordert für die Gerichtsorganisation in Armenien nicht nur Erneuerungen des Rechts, die nach der Auflösung der ehemaligen UdSSR stattfinden müssen, sondern auch den Einsatz moderner elektronischer Technologien in der Justiz. Trotz der ökonomischen und technischen Komplikationen geht es in Armenien um schon vorhandene und geplante Einsatzmöglichkeiten moderner Technologien im Zivilprozeß und anderen Verfahren. Den Einsatz der EDV bei den armenischen Gerichten wird von den folgenden Entwicklungen beeinflußt und gefördert:
In diesem Bericht wird die schon vorhandene Nutzung elektronischer Wege in der Verfassungsgerichtsbarkeit und der geplante Einsatz der elektronischen Technologien in der Zivilgerichtsbarkeit bzw. im Zivilprozeß und von anderen Verfahren behandelt. Verfahrenseinleitung. Aktenführung und OrganisationDie elektronische Verfahrenseinleitung ist beim Verfassungsgericht von Armenien zugelassen und die Anträge und anderen Schriftstücke, die vor Gericht gebracht werden, werden zuerst schriftlich festgehalten und dann auch elektronisch gespeichert. Wenn der Absender Zugang zu elektronischer Post hat oder über andere Möglichkeiten elektronisch zu kommunizieren verfügt ( E- Mail oder Fax), dann kann der Antrag beim Verfassungsgericht auch elektronisch eingereicht werden. Vorbereitung der VerhandlungDie Vorbereitung der Verhandlung, die zuerst die Kommunikation des Gerichts mit den Parteien, Parteivertretern und möglichen Beweispersonen (Zeugen und Sachverständigen) bedeutet, ist zum Zwecke der Terminvereinbarung und der Verfahrensdokumentation vom Verfassungsgericht auch auf elektronischem Wege zugelassen. In diesem Fall geht es um die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten der genannten Personen oder Subjekte des Verfahrens. Leider verfügen heute nur wenige der Parteien und der anderen Subjekte des Verfahrens über E- Mail oder Fax. Deshalb werden elektronische Wege der Kommunikation zwischen Gericht und Parteien, möglichen Beweispersonen usw. in diesem Sinne noch kaum verwendet. Aber das betrifft nicht die Frage der Bekanntmachung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts an Parteien und andere Personen, die daran interessiert sind. Dies wird im Bericht später behandelt. Während der Verhandlung werden vom Gericht Video- und Tonbandaufnahmen verwendet. Die Protokolle der Gerichtsverhandlung werden später elektronisch gespeichert. EntscheidungJedes der neun Mitglieder des Verfassungsgerichts von Armenien hat einen elektronisch eingerichteten Richterplatz (PC, Netzverbindung für die Nutzung eigener E-Mail und für die Internetkommunikation weltweit). Das Verfassungsgericht verfügt über ungefähr 20 unterschiedliche Standardprogramme, einige davon sind Spezialprogramme. Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts werden auch elektronisch gespeichert und über Internet zugänglich gemacht. Die Richter haben selbst Zugang zu den elektronischen Dateien für die Absetzung, das Verfassen und die Korrektur ihrer Entscheidungen, um Änderungen an noch nicht in Geltung gesetzten Entscheidungen zu erreichen. Die Veröffentlichung der Entscheidungen des Verfassungsgerichts im Internet bedeutet, daß die Beteiligten auch elektronisch informiert werden könnten. Wenn die Parteien elektronische Post oder andere elektronische Informationsmöglichkeiten haben, dann werden sie vom Verfassungsgericht auch auf elektronischem Wege informiert. RechtsinformationDie Richter, Parteien, ihre Anwälte und andere Personen, die Interesse an Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen haben, können die erforderliche Rechtsinformation im Internet finden. Das ist seit 1996 möglich, als das armenischer Recht im Internet vorgestellt wurde. Um die Information für möglichst viele Leser zugänglich zu machen, werden die Internetseiten dreisprachig (armenisch, russisch, englisch) angeboten: (http://www.concourt.am/); (http://www.arminco.com/hayknet/pr-e.htm). Andere VerfahrenIn dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Zivilgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit, wird die Anwendung der EDV in der Zukunft geplant. Leider wird heute die Kommunikation in und zwischen den Gerichtsinstanzen, mit Ausnahme des Verfassungsgerichts, nur per Post, telefonisch und selten per Fax durchgeführt. Die Gerichte in Armenien, außer dem Verfassungsgericht, haben keine elektronische Verbindung im Gericht selbst und selbstverständlich auch nicht untereinander. Die Kommunikation geht nur über Post und Telefon. Probleme des Datenschutzes beim Einsatz von EDV in der JustizDie weitere Entwicklung und Vertiefung der modernen elektronischen Technologien in Armenien erfordert die Einführung eines Datenschutzgesetzes, das die rechtlichen Regelungen für die Nutzung der EDV definieren soll. Das wird zuerst ein Gesetz sein, das die Datenschutzregelungen im allgemeinen enthalten soll. Die datenschutzrechtlichen Spezialregelungen für das Zivilprozeßrecht und das Strafprozeßrecht werden in ZPO und StPO Eingang finden müssen.
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Bei Fragen und Unklarheiten wenden Sie sich bitte an: [Prof. Dr. Helmut Rüßmann].
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