Euleklein.gif (982 Byte) Handelskauf Eulerechtsklein.gif (984 Byte)

Home Nach oben Verbrauchsgüterkauf Handelskauf Kreditkauf CISG

Bestätigung
§ 366 HGB
Rügeobliegenheit

Der Handelskauf

Sind an einem Kaufgeschäft Kaufleute im Sinne der §§ 1 ff. HGB beteiligt, treffen wir auf Besonderheiten, die die Rechtsgeschäftslehre und damit den Allgemeinen Teil des BGB, den gutgläubigen Erwerb und damit das Sachenrecht des BGB und schließlich das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und damit das Schuldrecht des BGB betreffen:

bulletRegeln zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben;
bulletRegeln zum gutgläubigen Erwerb (§ 366 HGB);
bulletRegeln zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB), wenn die gelieferte Sache mangelhaft ist.

Mit diesen Regeln wollen wir uns kurz auseinandersetzen.

Seitenanfang (2184 Byte)

© Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann. 
Bei Fragen und Unklarheiten wenden sich meine Studenten bitte an:
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Rüßmann.
Eulerechtsklein.gif (984 Byte)